| Berufsunfähigkeits-
und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Berechnen
Sie hier Ihre Gesetzlichen Ansprüche / Versorgungslücke
BU
Lücken - Rechner
Wenn Sie auch im Ernstfall
Ihren jetzigen Lebensstandard beibehalten möchten, erhalten Sie
von der NÜRNBERGER Versicherung.
- die vereinbarte Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente
zuzüglich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung
- Beitragsfreiheit für
den gesamten Vertrag, damit fürs Alter und Ihre Angehörigen vorgesorgt
ist - auch bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
- Leistungen auch bei
Pflegebedürftigkeit
- ggf. beitragsfreie
Dynamik der Hauptversicherung für die Dauer der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Erwerbsunfähigkeit-Zusatzversicherung
Als Erwerbsunfähigkeit
wird von der NÜRNBERGER anerkannt, wenn
die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außerstande ist,
einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen.
Die Tarife der
NÜRNBERGER
- Beitragsfreiheit bei
Erwerbsunfähigkeit (Tarif EB)
- Dynamische Rente bei
Erwerbsunfähigkeit (Tarif ER)
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Als Berufsunffhigkeit
wird von der NÜRNBERGER anerkannt, wenn die versicherte Person
infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren
Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der
Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen
Lebensstellung entspricht.
Die Tarife der
NÜRNBERGER:
- Beitragsfreiheit bei
Berufsunfähigkeit (Tarif B)
- Beitragsfreiheit und
beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit (Tarif
Bp)
- Dynamische Rente bei
Berufsunfähigkeit (Tarif R)
- Dynamische Rente mit
längerer Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit (Tarif Ra)
- Karenzzeit von 1 oder
2 Jahren zu Tarif B und R
Für noch
mehr Comfort:
NÜRNBERGER Comfort-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Ihr zusätzliches
Plus
- Verzicht auf
abstrakte Verweisung unabhängig von Alter und Beruf.
Die versicherte Person kann nur dann auf eine andere Tätigkeit
verwiesen werden, wenn diese konkret ausgeübt wird.
- Option auf
Leistungserhöhung ohne Gesundheitsfragen: innerhalb
von 6 Monaten nach folgenden Ereignissen bei der versicherten Person:
Heirat, Geburt eines Kindes, Existenzgründung
(Wechsel in die berufliche Selbständigkeit im Hauptberuf) in
den ersten 10 Jahren der Versicherungsdauer, erfolgreicher Abschluß
einer allgemein anerkannten Berufsausbildung oder Höherqualifikation
(verbunden mit einer Verbesserung der beruflichen Stellung oder des
Einkommens), Einkommenserhöhung um mindestens
250 EUR brutto monatlich (verbunden mit einem Karrieresprung, z.B.
höhere Position in der Hierarchie eines Unternehmens), Finanzierung
(Immobilienerwerb oder Finanzierung im gewerblichen Bereich)
mit einer Finanzierungssumme von mindestens 25.000 EUR, Wegfall des
Berufsunfähigkeitsschutzes aus der Gesetzlichen Rentenversicherung
bei Selbständigen und Handwerkern, Ehescheidung
- Wiedereingliederungshilfe
Die NÜRNBERGER SchnellHilfe - Zusatzversicherung
So haben Sie finanziellen Schutz gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit und gegen die finanzielle Lücke bei Eintritt einer schweren Erkrankung.
Die SchnellHilfe leistet bei folgenden Erkrankungen:
• Krebs
• Gutartiger (Benigner) Hirntumor
• Herzinfarkt
• Schlaganfall
• Nierenversagen
Die Schnellhilfe zahlt eine einmalige Kapitalzahlung von 5.000 bis 30.000 EUR. Die Leistung wird 30 Tage nach Diagnose fällig, sofern die schwere Krankheit innerhalb dieser Frist nicht zum Ableben geführt hat. Die Leistungsprüfung zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erfolgt parallel hierzu. Eine fällige Berufsunfähigkeits- Leistung erhalten Sie auf jeden Fall ab Beginn der Berufsunfähigkeit, also auch Rückwirkend.
Die preisgünstige SchnellHilfe kann zu den Nürnberger Standard und Comfort-Berufsunfähigkeitstarifen abgeschlossen werden.
Wo kann die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
angewendet werden?
Die NÜRNBERGER Erwerbs-
und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind, von wenigen Ausnahmen
abgesehen, mit allen Haupttarifen der NÜRNBERGER kombinierbar.
Voraussetzung dafür ist eine laufende Beitragszahlung.
Die
Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der
- Kapitalbildenden Lebensversicherung
- Risiko Lebensversicherung
- Fondsgebundenen Lebensversicherung
- klasischen- und fondsgebundenen
Rentenversicherung
einschließbar.
Ausgeschlossen sind die Tarife ohne Gesundheitsfragen.
Bedingungen der
Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Einschlussprozentsätze
bis 999 Prozent (ohne Anpassungsklausel nur bei der NÜRNBERGER)
- Auch Hausfrauen/-männer,
Schüler, Studenten und Auszubildende gegen Berufsunfähigkeit
versicherbar
- Wir leisten sofort,
wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen
besteht
- Während der Prüfung
des Leistungsantrags stunden wir die Beiträge und berechnen keine
- Wenn Sie Ihren Leistungsanspruch
verspätet geltend machen, leisten wir denn noch rückwirkend
ab Stundungszinsen. Beginn der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
- Eingeschränktes
Verweisungsrecht für alle Berufsgruppen ab Alter 55. Verzicht
auf das Verweisungsrecht bei den Berufsgruppen
Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer
Eingeschränkte Arztanordnungsklausel.
- Bei einem Wechsel
in sogenannte gefahrerhöhende Berufe besteht weiterhin Versicherungsschutz
in voller Höhe bei gleichem Beitrag.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
kann bei bestimmen Ereignissen (z. B. bei Heirat oder Geburt eines
Kindes) ohne Gesundheitsprüfung erhöht oder auf die Berufsunfähigkeits-
Zusatz-versicherung umgestellt werden.
- Anlage der Überschüsse
im Invest-Bonus möglich
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